In Corona-Zeiten bleiben Ihre Konferenztische leer. Telefon- und Videoconferencing haben einen bisher nicht erreichten Status in der Arbeitswelt erhalten. Ob mit Mitarbeitern im Home-Office oder mit Kunden und Lieferanten irgendwo auf der Welt – für Meetings werden immer häufiger Videoconferencing-Tools eingesetzt. Hören Sie in der ersten Folge die rechtlichen Vorrausetzungen und Pflichten und in der zweiten Episode die zu berücksichtigenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit. Nachdem zu Beginn der Corona-Krise bei der Auswahl des eingesetzten Tools in den Unternehmen meist der Fokus auf einer schnellen Lösung lag, sollten sich die Verantwortlichen jetzt, insbesondere wenn sich das Videoconferencing bewährt hat, über eine flexible, nachhaltige und datenschutzkonforme Lösung Gedanken machen. Videoconferencing im Unternehmen muss nicht zwangsläufig ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die eingesetzte Lösung muss nicht nur Ihren fachlichen Anforderungen entsprechen, sondern es gilt auch die Rechtslage und die notwendigen Informationspflichten bei einer Videokonferenz zu berücksichtigen sowie sich gegebenenfalls auch Einwilligungen in die Aufzeichnung vor der Konferenz von allen Teilnehmern einzuholen. Man darf nicht vergessen, dass der „Veranstalter“ der Videokonferenz dabei die verantwortliche Stelle ist und letztlich für die Auswahl des Tools und das damit verbundene Schutzniveau haftbar. Die Grundsätze „Data Protection by Design and Default“ nehmen vor allen Dingen das Unternehmen in die Pflicht. In diesem ACENT-Podcast-Zweiteiler erhalten Sie einen kurzen Überblick.
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